Wann müssen Wärmetauscher CE-gekennzeichnet sein?

10 Mai 2022

Die PED-Richtlinie 2014/68/EU, in Italien mit dem Gesetzesdekret Nr. 26 vom 15.02.2016 umgesetzt, nennt vier Gefahrenkategorien und eine Ausschlusskategorie.
Diese Kategorien werden mit spezifischer Tabellen definiert, die auf der Art des Fluids, dem bei maximaler Temperatur berechneten Dampfdruck und dem Produkt aus Druck und Volumen basieren. Wärmetauscher, die in eine der vier angegeben Kategorien (I, II, III, IV) fallen, müssen CE-gekennzeichnet sein. Andernfalls fallen sie unter die in Artikel 4 Absatz 3 definierten Ausschlusskategorien und benötigen keine CE-Kennzeichnung.